Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bezahlt eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, wenn der/die Patient/in in das „KIG-Schema“ (KIG = Krankenkassen-Indikationsgruppen-Gesetz)
fällt. (link: KIG-Schema) Ihr Kieferorthopäde stellt die Indikation in der Untersuchungssitzung
fest.
Ist ein „KIG“ vorhanden, zahlt die GKV innerhalb der Behandlungszeit vorerst 80%. Sie müssen während der Behandlung einen Eigenanteil von 20% selber
tragen. Diesen bekommen Sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung und Einreichen der Abschlussbescheinigung wieder.
Ist kein „KIG“ zu verzeichnen und dennoch ein Behandlungswunsch vorhanden oder ein Eingriff im Jugendalter sinnvoll, muss die Behandlung
privat getragen werden. Eine frühzeitig abgeschlossene Zusatzversicherung für Kieferorthopädie kann hier sinnvoll sein. Verschiedene Versicherer bieten entsprechende Angebote an.
Informationen finden Sie auch unter www.waizmanntabelle.de
Bei ERWACHSENEN ab dem 18. Lebensjahr zahlt die GKV NICHT (nähere Informationen auch unter www.waizmanntabelle.de).
In Ausnahmefällen, wenn zusätzlich eine chirurgische Verlagerung der Kiefer durchgeführt werden muss, greift hier die GKV, wie bei der Behandlung von Jugendlichen im KIG.
Welche ZAHNSPANGEN zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Silberfarbene Standart Brackets (nicht alle Varianten)
Manche festsitzende Geräte, wie GNE = Gaumennahterweiterungsapparatur und Bänder-Herbst-Apparatur
Headgear und Gesichts-Masken zur Verankerung, die von außen sichtbar am Kopf befestigt werden
Welche ZAHNSPANGEN zahlt die gesetzliche Krankenkasse NICHT?
Alle Zahnspangen und Therapiemittel, die die Ästhetik in hohem Umfang begünstigen (z.B. Minibrackets, durchsichtige Brackets, Aligner-Korrekturschienen, Lingualbrackets)
Apparatur ist gebrochen/kaputt oder verletzt das umliegende Gewebe
Was Sie tun sollten:
Nutzen Sie vorrangig das mitgegebene Schutzwachs, um ein picksendes Bogenende oder Bracket damit abzudecken. Wenn der nächste Termin bei uns unmittelbar bevorsteht, kümmern wir
uns darum.
Rufen Sie uns an (030 - 851 80 16) und schildern Ihr Problem. Wir versuchen dann für Sie schnellstmöglich einen Termin zu finden.
Ausserhalb unserer Behandlungszeiten versuchen Sie Ihren Zahnarzt oder einen ortsnahen Kieferorthopäden zu kontaktieren
KIEFERORTHOPÄDISCHER NOTDIENST
An Wochenenden und Feiertagen steht in Berlin in der Zeit von 10 Uhr bis 14 Uhr eine Praxis für den kieferorthopädischen Notdienst zur Verfügung. Eine Aufstellung der eingeteilten Praxen finden Sie im Internet unter „
www.kzv-berlin.de“.